Das Amt für Kirchenmusik u.a.
- berät den Oberkirchenrat, die Kirchenbezirke und die Kirchengemeinden in kirchenmusikalischen und liturgischen Fragen,
- wirkt mit bei der Fachaufsicht über die Bezirkskantoren,
- wirkt mit bei der Besetzung von Bezirkskantorenstellen,
- übernimmt die Redaktion des Evangelischen Gesangbuchs und die Erarbeitung weiterer Liederbücher für die Gemeinden (z.B. "Wo wir dich loben, wachsen neue Lieder"),
Das Amt für Kirchenmusik wirkt eng zusammen mit dem theologischen Dezernat aber auch, z.B. in Personal- oder Orgelfragen, mit den anderen Dezernaten des Oberkirchenrats.